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Warum benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten in Österreich?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) legen strenge Verpflichtungen für Organisationen fest, die personenbezogene Daten in Österreich verarbeiten. Die Datenschutzbehörde (DSB) überwacht die Einhaltung und kann erhebliche Strafen bei Verstößen verhängen — bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro.

Gemäß DSGVO Artikel 37-39 müssen österreichische Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn ihre Kerntätigkeiten eine regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen in großem Umfang oder eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten umfassen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ermöglicht es Ihrer Organisation, diese Anforderungen professionell zu erfüllen, ohne einen Vollzeitspezialisten einstellen zu müssen.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein zertifizierter Fachmann, der die Funktionen des Datenschutzbeauftragten für Ihre Organisation als verwaltete Dienstleistung übernimmt. Dies bietet Ihnen:

  • Spezialisierte Expertise — Zertifizierte Fachleute mit fundiertem Wissen über DSGVO, DSG und die österreichische Datenschutzpraxis
  • Reduzierte Kosten — Ein Bruchteil der Kosten eines internen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten
  • Sofortige Verfügbarkeit — Keine Rekrutierungsprozesse oder Einarbeitungszeiträume
  • Unabhängigkeit — Objektive und unparteiische Beratung, wie von DSGVO Artikel 38 gefordert

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

Unser externer Datenschutzbeauftragter-Service für Österreich umfasst:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten — Erstellung und Pflege gemäß Artikel 30 DSGVO
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen — Durchführung von DSFAs für risikoreiche Verarbeitungsvorgänge gemäß Artikel 35 DSGVO
  • Richtlinien und Verfahren — Entwicklung und Pflege von Datenschutzrichtlinien, Einwilligungsmechanismen und Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Betroffenenrechte-Management — Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch
  • Schulungen — Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und DSGVO-Bewusstsein
  • Verletzungsmanagement — Incident Response und Meldung an die DSB innerhalb von 72 Stunden gemäß Artikel 33 DSGVO
  • Interne Audits — Regelmäßige Compliance-Überprüfungen und Berichterstellung
  • Kontaktstelle zur DSB — Funktion als Ansprechpartner gegenüber der österreichischen Datenschutzbehörde

Rechtlicher Rahmen in Österreich

Der externe Datenschutzbeauftragte-Service adressiert die Einhaltung von:

  • DSGVO — Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, unmittelbar anwendbar in Österreich
  • DSG (Datenschutzgesetz) — Österreichs nationales Datenschutzgesetz mit landesspezifischen Bestimmungen
  • DSGVO Artikel 37-39 — Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • DSB-Leitlinien — Von der österreichischen Datenschutzbehörde herausgegebene Leitlinien zu spezifischen Verarbeitungsszenarien

Wie funktioniert es?

1

Erstbewertung

Wir führen eine umfassende Diagnose Ihres aktuellen Compliance-Status gegenüber der DSGVO und dem DSG durch und identifizieren Lücken und Risiken.

2

Maßnahmenplan

Wir erstellen einen priorisierten Maßnahmenplan mit klaren Zeitplänen und Ergebnissen, um identifizierte Lücken zu schließen und konforme Prozesse zu etablieren.

3

Laufende Betreuung

Wir übernehmen die Funktionen des Datenschutzbeauftragten mit monatlichen Berichten, Bearbeitung von Betroffenenanfragen, DSB-Kontakt und regulatorischen Updates.

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