Warum benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten in Chile?
Das Gesetz Nr. 19.628 über den Schutz des Privatlebens und das neue Gesetz Nr. 21.719, das den chilenischen Datenschutzrahmen mit DSGVO-inspirierten Bestimmungen modernisiert, legen klare Pflichten für Organisationen fest, die personenbezogene Daten in Chile verarbeiten. Die neue Datenschutzbehörde (Agencia de Protección de Datos Personales) wird die Einhaltung überwachen und kann bei Verstößen erhebliche Sanktionen verhängen.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ermöglicht es Ihrem Unternehmen, diese Anforderungen professionell und strukturiert zu erfüllen — ohne die Kosten und den Aufwand einer internen Vollzeitstelle.
Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein zertifizierter Fachmann, der die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen als verwaltete Dienstleistung übernimmt. Dies bietet Ihnen:
- Spezialisierte Fachkompetenz — Zertifizierte Fachleute mit fundiertem Wissen über die chilenische Datenschutzgesetzgebung
- Reduzierte Kosten — Ein Bruchteil der Kosten eines internen Datenschutzbeauftragten in Vollzeit
- Sofortige Verfügbarkeit — Keine Einstellungsverfahren oder Einarbeitungszeiten
- Unabhängigkeit — Objektive und unparteiische Beratung, wie von den Vorschriften gefordert
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
Unser Dienst als externer Datenschutzbeauftragter für Chile umfasst:
- Compliance-Bewertung — Analyse der Einhaltung des Gesetzes Nr. 19.628 und Vorbereitung auf die Anforderungen des Gesetzes Nr. 21.719
- Folgenabschätzungen — Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Richtlinien und Verfahren — Entwicklung und Pflege von Datenschutzerklärungen, Einwilligungsmechanismen und Datenverarbeitungsrichtlinien
- Betroffenenrechte — Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch von betroffenen Personen
- Schulungen — Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zum Schutz personenbezogener Daten
- Vorfallsmanagement — Meldeprotokoll für Datenschutzverletzungen an die Datenschutzbehörde
- Interne Audits — Regelmäßige Compliance-Prüfungen und Berichterstattung
Rechtlicher Rahmen in Chile
Der Dienst als externer Datenschutzbeauftragter adressiert die Einhaltung von:
- Gesetz Nr. 19.628 — Über den Schutz des Privatlebens (Ley sobre Protección de la Vida Privada)
- Gesetz Nr. 21.719 — Neues Datenschutzgesetz mit DSGVO-inspirierten Bestimmungen und Schaffung der Datenschutzbehörde
- Gesetz Nr. 21.459 — Gesetz über Computerkriminalität (Ley de Delitos Informáticos)
- Gesetz Nr. 21.180 — Digitale Transformation des Staates
Wie funktioniert es?
Erstbewertung
Wir führen eine umfassende Analyse Ihres aktuellen Compliance-Status gegenüber dem Gesetz Nr. 19.628 und dem Gesetz Nr. 21.719 durch.
Maßnahmenplan
Wir erstellen einen priorisierten Maßnahmenplan mit klaren Zeitvorgaben und Ergebnissen, um identifizierte Lücken zu schließen.
Laufende Betreuung
Wir übernehmen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten mit monatlichen Berichten, Bearbeitung von Anfragen und regulatorischen Updates.