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Warum benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten in Malta?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das maltesische Datenschutzgesetz (Kapitel 586 der Gesetze Maltas) legen strenge Verpflichtungen für Organisationen fest, die personenbezogene Daten in Malta verarbeiten. Der Beauftragte für Information und Datenschutz (IDPC) überwacht die Einhaltung und kann Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro verhängen.

Gemäß DSGVO Artikel 37-39 müssen Organisationen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn ihre Kerntätigkeiten eine regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen in großem Umfang oder eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten umfassen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ermöglicht es Ihrer Organisation, diese Anforderungen professionell zu erfüllen, ohne einen Vollzeitspezialisten einstellen zu müssen.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

  • Spezialisierte Expertise — Zertifizierte Fachleute mit fundiertem Wissen über DSGVO und Datenschutzgesetz Kapitel 586
  • Reduzierte Kosten — Ein Bruchteil der Kosten eines internen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten
  • Sofortige Verfügbarkeit — Keine Rekrutierungsprozesse oder Einarbeitungszeiträume
  • Unabhängigkeit — Objektive Beratung gemäß DSGVO Artikel 38

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten — Erstellung und Pflege des Registers gemäß Artikel 30 DSGVO
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen — Durchführung von DSFAs für risikoreiche Verarbeitungsvorgänge
  • Richtlinien und Verfahren — Datenschutzrichtlinien, Einwilligungsmechanismen und Auftragsverarbeitungsverträge
  • Betroffenenrechte-Management — Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit
  • Schulungen — Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zur DSGVO-Sensibilisierung
  • Verletzungsmanagement — Incident Response und Meldung an den IDPC innerhalb von 72 Stunden
  • Interne Audits — Regelmäßige Compliance-Überprüfungen und Berichterstellung
  • Kontaktstelle zum IDPC — Funktion als Ansprechpartner gegenüber dem Beauftragten für Information und Datenschutz

Wie funktioniert es?

1

Erstbewertung

Wir führen eine umfassende Diagnose Ihres Compliance-Status gegenüber der DSGVO und dem Datenschutzgesetz Kapitel 586 durch und identifizieren Lücken und Risiken.

2

Maßnahmenplan

Wir erstellen einen priorisierten Maßnahmenplan mit klaren Zeitplänen und Ergebnissen, um konforme Prozesse zu etablieren.

3

Laufende Betreuung

Wir übernehmen die Funktionen des Datenschutzbeauftragten mit monatlichen Berichten, Bearbeitung von Betroffenenanfragen, IDPC-Kontakt und regulatorischen Updates.

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