Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hatte ein bewegtes Jahr 2026: Ein richtungsweisendes Strafverfahren wurde gerichtlich bestätigt, neue Technologien rücken in den Fokus und die Behörde führt eine Schwerpunktprüfung durch. Das sollten österreichische Organisationen wissen.
1. VwGH bestätigt Geldbuße von 13 Millionen Euro
Am 16. Juli 2026 gab die DSB bekannt, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die unrechtmäßige Verarbeitung sogenannter „Partei-Affinitäten“ — statistischer Schätzungen der wahrscheinlichen politischen Präferenzen von Personen — bestätigt und die Geldbuße mit 13 Millionen Euro festgesetzt hat. Laut Medienberichten betrifft der Fall die Österreichische Post, deren ursprüngliche Strafe von 18 Millionen Euro reduziert wurde.
Die Lehre: Abgeleitete oder geschätzte Daten können personenbezogene Daten sein — und wenn sie politische Meinungen erkennen lassen, fallen sie unter die besonderen Kategorien des Art. 9 DSGVO. Marketingsegmente, Scores und Profile müssen genauso bewertet werden wie direkt erhobene Daten.
2. Smart Glasses im Fokus der Aufsicht
Im Juli 2026 veröffentlichte die DSB Informationen zu Smart Glasses, im Oktober 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Erklärung dazu angenommen. Brillen, die unbemerkt Bilder, Videos und Ton aufzeichnen können, werfen Fragen zu Transparenz, den Rechten Unbeteiligter und der Rechtsgrundlage der Aufnahmen auf. Wer Smart Glasses etwa in Wartung, Logistik oder Handel einsetzen möchte, sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und klare Nutzungsregeln festlegen.
3. Schwerpunktprüfung und koordinierte Prüfaktion
Im Juni 2026 veröffentlichte die DSB Informationen zu ihrer Schwerpunktprüfung 2026. Auf europäischer Ebene prüfen die Aufsichtsbehörden im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework des EDSA 2026 die Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten (Art. 12–14 DSGVO). Unvollständige, veraltete oder schwer auffindbare Datenschutzhinweise sind ein leichtes Ziel.
4. Entwicklungen in der EU
- DSGVO-Verfahrensverordnung (EU) 2025/2518: anwendbar ab dem 2. April 2027, vereinheitlicht die Behandlung grenzüberschreitender Beschwerden
- EDSA-Leitlinien zu Geldbußen: am 21. September 2026 hat der EDSA Leitlinien dazu angenommen, wann Geldbußen statt anderer Abhilfemaßnahmen zu verhängen sind; die öffentliche Konsultation läuft bis 13. November 2026
- Digital Omnibus: die geplanten DSGVO-Änderungen kommen im Rat nicht voran — die DSGVO gilt unverändert weiter
Neben den DSGVO-Geldbußen sieht das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) für bestimmte nationale Tatbestände Verwaltungsstrafen bis 50.000 Euro vor.
Ihre Checkliste
- Profiling und Segmentierung prüfen — auf abgeleitete besondere Kategorien von Daten
- Datenschutzhinweise aktualisieren für die Transparenzprüfungen
- Neue Technologien bewerten — etwa Smart Glasses mit einer DSFA vor dem Einsatz
- Auf eine Prüfung vorbereiten: Verarbeitungsverzeichnis und Richtlinien aktuell halten
Wie ResGuard unterstützt
Der ResGuard Datenschutz-Manager hält Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Datenschutzhinweise prüfbereit. Unser externer Datenschutzbeauftragter für Österreich unterstützt Sie im Datenschutzalltag.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen mit Stand 20. Oktober 2026 und stellt keine Rechtsberatung dar. Quellen: Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde, Pressemitteilungen des EDSA, Verordnung (EU) 2025/2518 und Medienberichte.