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In Spanien ist künstliche Intelligenz das beherrschende Datenschutzthema 2026. Ein neues Königliches Dekret verpflichtet Arbeitgeber, algorithmische Entscheidungen offenzulegen, und die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) formuliert klare Erwartungen an KI-Projekte, bevor sie starten.

1. Königliches Dekret 723/2026: algorithmische Transparenz im Arbeitsverhältnis

Das Real Decreto 723/2026, in Kraft seit dem 5. Oktober 2026, konkretisiert Art. 8.5 des spanischen Arbeitnehmerstatuts und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente Arbeitsbedingungen teilweise um. Es ersetzt das Real Decreto 1659/1998. Die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitgeber müssen über das Vorhandensein automatisierter Entscheidungssysteme informieren und, wenn diese Arbeitsbedingungen festlegen oder ändern, über deren wesentliche Regeln und Kriterien
  • Erfasst sind Entscheidungen über Arbeitszeit, Aufgaben- und Schichtzuteilung, Vergütung, Beförderung, Arbeitsort und Kündigung
  • Der Begriff des algorithmischen Systems ist weiter als der des „KI-Systems“: auch Schichtplanungs-Tools und Scoring-Systeme können erfasst sein, ebenso Werkzeuge, die eine Entscheidung nur empfehlen, sie aber maßgeblich beeinflussen
  • Bestehende Beschäftigte können die Informationen anfordern; laut Fachkommentaren muss der Arbeitgeber innerhalb von höchstens 30 Arbeitstagen antworten

Das Dekret gilt neben der DSGVO: Beschränkt sich die menschliche Beteiligung darauf, das Ergebnis des Algorithmus abzunicken, gilt die Entscheidung als vollautomatisiert im Sinne von Art. 22 DSGVO.

2. Warnungen der AEPD zu KI-Videoüberwachung

Am 6. Oktober 2026 hat die AEPD vorsorgliche Warnungen an zwei Gemeinden gerichtet, die Videoüberwachung mit KI-gestützter Bildanalyse planen — einschließlich Gesichtserkennung und der Suche nach Personen anhand ihres Aussehens. Die Verarbeitungen hatten noch nicht begonnen. Die AEPD nannte die Garantien, die sie erwartet:

  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen schon bei der Beschaffung
  • eine Prüfung von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit für jede Funktion — technische Verfügbarkeit allein rechtfertigt den Einsatz nicht
  • eine klare Festlegung der erzeugten Daten, Speicherfristen und Zugriffe je Funktion
  • eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor dem Start, wenn ein hohes Risiko zu erwarten ist
  • das strengere Regime für biometrische Daten, wenn Personen eindeutig identifiziert werden können
  • klare und verständliche Informationen für die Betroffenen

Auch wenn sich die Warnungen an öffentliche Stellen richteten, gelten dieselben Grundsätze für Unternehmen, die KI-gestützte Kameras in Geschäften, Lagern oder Büros einsetzen.

3. Der breitere KI-Fokus der AEPD

Die AEPD hat außerdem technische Hinweise zu Richtigkeit und Datenminimierung in KI-Systemen veröffentlicht und ein Unternehmen wegen eines KI-Tools zur Bewerbervorauswahl verwarnt — mit Betonung auf menschlicher Aufsicht und Transparenz. Ihre Sanktionspraxis zeigt, dass der Einsatz biometrischer Technik ohne gültige DSFA sehr teuer werden kann: eine der höchsten spanischen Geldbußen der letzten Zeit, über 10 Millionen Euro gegen den Flughafenbetreiber Aena, betraf eine Gesichtserkennung ohne gültige Folgenabschätzung.

4. Entwicklungen in der EU

  • DSGVO-Verfahrensverordnung (EU) 2025/2518: anwendbar ab dem 2. April 2027
  • EDSA-Leitlinien zu Geldbußen: angenommen am 21. September 2026, öffentliche Konsultation bis 13. November 2026
  • Digital Omnibus: die geplanten DSGVO-Änderungen stocken im Rat; es gilt das bisherige Recht

Ihre Checkliste

  1. Algorithmische HR-Tools erfassen und die nach dem Dekret 723/2026 geforderten Informationen vorbereiten
  2. Arbeitsverträge und Datenschutzhinweise für Beschäftigte anpassen
  3. DSFA durchführen, bevor KI-Videoanalyse oder biometrische Systeme eingesetzt werden
  4. Echte menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen sicherstellen

Wie ResGuard unterstützt

Der ResGuard Datenschutz-Manager enthält ein DSFA-Modul, das Verarbeitungsverzeichnis und das Richtlinienmanagement, und unser externer Datenschutzbeauftragter für Spanien unterstützt Sie bei der Bewertung von KI-Projekten.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen mit Stand 20. Oktober 2026 und stellt keine Rechtsberatung dar. Quellen: Pressemitteilung der AEPD vom 6. Oktober 2026, veröffentlichte Kommentare zum Real Decreto 723/2026 und EU-Veröffentlichungen.

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